Kosten

Monatliche Kosten: Grundbeitrag

Der Grundbeitrag gemäß dieser Entgeltordnung ist identisch mit dem Betreuungsentgelt gemäß Entgeltregelung und Elternbeitragstabelle der Landeshauptstadt Hannover. Alle städtischen Regelungen (z.B. bezüglich sozialer Staffelung und Geschwisterermäßigung) werden auf diesen Grundbeitrag in vollem Umfang angewandt.

Für alle Kindergartenkinder und für alle Krippenkinder, die das 3. Lebensjahr vollendet haben gilt Beitragsfreiheit.

Essengeld

Für unser hochwertiges Mittagessen erheben wir ein etwas höheres Essengeld. Es beträgt derzeit für die Kleinkindgemeinschaft (Krippe) 77 Euro/Monat, für den Kindergarten 82 Euro/Monat und bei Geschwisterkindern 42 Euro/Monat.

Zusatzbeitrag

Die in der Umsetzung der Montessori-Pädagogik anfallenden höheren Kosten (für Material, Personal etc.) werden über Zusatzbeiträge finanziert.
Der Zusatzbeitrag beträgt für Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres 25 % des Betreuungsentgeltes.
Ab Vollendung des 3. Lebensjahres fällt weder Betreuungsentgelt noch Zusatzbeitrag an.

Alle Angaben zu den Beiträgen finden sich in unserer Infothek.

Verbindliche Erklärung zur Ermittlung des Elternbeitrages

Die Eltern verpflichten sich, die „Verbindliche Erklärung zur Ermittlung des Elternbeitrages“ von der Landeshauptstadt Hannover auszufüllen und innerhalb von spätestens vier Wochen nach Beginn des Betreuungsvertrages unterschrieben an uns zurückzugeben.

Elternmitarbeit

Das Kinderhaus ist auf die aktive Mitarbeit der Erziehungsberechtigten angewiesen. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, pro Quartal Arbeitsstunden im Umfang von 12 Stunden je Familie zu leisten.