Monatliche Kosten: Grundbeitrag
Der Grundbeitrag gemäß dieser Entgeltordnung ist identisch mit dem Monatsbeitrag gemäß Entgeltregelung und Elternbeitragstabelle der Landeshauptstadt Hannover. Alle städtischen Regelungen (z.B. bezüglich sozialer Staffelung und Geschwisterermäßigung) werden auf diesen Grundbeitrag in vollem Umfang angewandt.
Ab dem 1.8.2018 gilt zudem die Beitragsfreiheit für alle Kindergartenkinder und für alle Krippenkinder, die das 3. Lebensjahr vollendet haben.
Essengeld
Es beträgt derzeit 71 Euro/Monat (bei Geschwisterkindern 41 Euro/Monat) und fällt auch für die ab 1.8.2018 beitragsbefreiten Kinder an.
Alle Angaben zu den Beiträgen finden Sie in unserer Infothek.
Verbindliche Erklärung zur Ermittlung des Elternbeitrages
Die Eltern verpflichten sich, die „Verbindliche Erklärung zur Ermittlung des Elternbeitrages“ von der Landeshauptstadt Hannover auszufüllen und innerhalb von spätestens vier Wochen nach Beginn des Betreuungsvertrages unterschrieben an uns zurückzugeben.
Elternmitarbeit
Das Kinderhaus ist auf die aktive Mitarbeit der Erziehungsberechtigten angewiesen. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, pro Quartal Arbeitsstunden im Umfang von 12 Stunden je Familie zu leisten.